Allgemeine Geschäftsbedingungen – EBE Solutions GmbH
Geschäftsbedingungen für Errichtung, Instandhaltung, Servicierung von nachrichtentechnischen Anlagen und verkehrstelematischen Systemen
1. Geltungsbereich
1.1 Der Auftragnehmer (AN) arbeitet nur zu den vorliegenden
Geschäftsbedingungen; dies gilt auch für Auftragserweiterungen und
Folgeaufträge.
2. Kostenvoranschläge:
2.1 Kostenvoranschläge sind – so nicht anders vereinbart – entgeltlich, für einen
Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund
dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
2.2 Sämtliche technische Unterlagen einschließlich der
Leistungsverzeichnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers
und dürfen anderweitig nicht verwendet werden.
3. Angebote:
3.1 Angebote werden nur schriftlich erteilt und per Post, als Fax oder Mail
versendet.
3.2 Die Annahme eines Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten
angebotenen Leistung möglich.
4. Bestellungen und Auftragsbestätigungen:
An den Unternehmer gerichtete Aufträge oder Bestellungen des
Auftraggebers (AG) bedürfen, sofern diesem nicht bereits ein vom
AN erstelltes verbindliches Angebot zugrunde liegt, für das Zustandekommen
eines Vertrages der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des AN.
5. Preise:
5.1 Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung
Änderungen bei den a) Lohnkosten und/oder
b) Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien,
sei es durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung,
behördlicher Empfehlung, sonstiger behördlicher Maßnahmen oder auf
Grund von Änderungen der Weltmarktpreise ein, so erhöhen oder
vermindern sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, es sei
denn, zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen
weniger als vier Monate.
6. Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen:
6.1 Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche
oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung
finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
6.2 Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in
technischen Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.
7. Leistungsausführung:
7.1 Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens
verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten
geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die
baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung
geschaffen hat.
7.2 Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder der
Energieversorgungsunternehmungen sind vom Auftraggeber
beizubringen; der Auftragnehmer ist ermächtigt, vorgeschriebenen
Meldungen an Behörden auf Kosten des Auftraggebers zu veranlassen.
7.3 Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem
Auftragnehmer kostenlos geeignete Räume für die gesicherte Lagerung
von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
7.4 Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes
erforderliche Energie ist vom Auftraggeber kostenlos beizustellen.
7.5 Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine
dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht und war dies bei
Vertragsabschluß nicht bekannt, werden hierdurch anfallende
Mehrkosten wie Überstundenzuschläge, Kosten rascher
Materialbeschaffung und dgl. zusätzlich verrechnet.
7.6 Auch wenn der AG dem AN die Standortwahl überlässt, hat er auf alle
relevanten Umstände derselben (z.B. mittels Risikoanalyse) hinzuweisen und sich
von der Eignung der gewählten Standorte zu überzeugen.
8. Leistungsfristen und -termine:
8.1 Vorgesehene Liefer- und Fertigstellungstermine sind für den
Auftragnehmer dann verbindlich, wenn deren Einhaltung zugesagt
worden ist.
8.2 Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst
verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände bewirkt, die
vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden auch die verbindlich
vereinbarten Termine und Fristen entsprechend hinausgeschoben. Die durch
Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu
tragen, wenn die Umstände, die die Verzögerungen bewirkt haben, nicht
vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
8.3 Beseitigt der Auftraggeber die Umstände, die die Verzögerung gemäß
8.2. verursacht haben, nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer
angemessen gesetzten Frist, ist der Auftragnehmer berechtigt, über die
von ihm zur Leistungsausführung bereits beigeschafften Materialien und
Geräte anderweitig zu verfügen; im Falle der Fortsetzung der
Leistungsausführung verlängern sich dann alle Fristen und Termine auch
um den Zeitraum, den die Nachschaffung dieser anderweitig
verwendeten Geräte und Materialien erfordert.
9. Beigestellte Waren:
9.1 Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Auftraggeber beigestellt,
ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber einen prozentuellen
Aufschlag (laut Angebot) von seinen Verkaufspreisen dieser oder gleichartiger
Waren zu berechnen.
9.2 Solche vom Auftraggeber beigestellte Geräte und sonstige Materialien
sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Für Schäden während einer
eventuellen Zwischenlagerung haftet der Auftragnehmer nur bei Fahrlässigkeit.
9.3. Bei der Übergabe zu schützenden geistigen Eigentums hat der Auftraggeber
den Auftragnehmer davon und von der gewünschten Vorgangsweise zu
informieren.
10. Zahlung:
10.1 Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, wird ein Drittel des
Preises bei Leistungsbeginn, ein Drittel nach Abschluss der
Leitungsverlegung und der Rest nach Schlussrechnung fällig.
10.2 Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung gemäß 8.2. ein, ist der
Auftragnehmer berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen
Teilrechnungen zu legen und diese fällig zu stellen.
10.3 Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluß Umstände über
mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder über dessen schlechte
wirtschaftliche Lage bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle
erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die
Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten
durch den Auftraggeber abhängig zu machen.
10.4 Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit solchen des
Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer
zahlungsunfähig geworden ist oder dass die Gegenforderungen des
Auftragnehmers mit seiner Verbindlichkeit aus dem Auftrag im
rechtlichen Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder vom
Auftragnehmer anerkannt worden sind.
11. Eigentumsvorbehalt:
11.1 Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
11.2 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder werden dem
Auftragnehmer Umstände gemäß 10.3. bekannt, ist der Auftragnehmer
berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und
Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies
einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
12. Beschränkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung)
12.1 Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten ist das Verursachen von Schäden
a) an bereits vorhandenen Leitungen und Geräten als Folge nicht
erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler;
b) bei Stemmarbeiten in zerrüttetem und bindungslosem Mauerwerk;
c) im Rahmen von Prüfungen und Messungen durch technischen Defekt;
d) kleine optische Schäden an u.ä. im Rahmen von Installationsarbeiten;
e) durch Befestigungsspuren am Tragwerk
möglich, solche Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers.
12.2 Dem Verbrauch oder sonst dem Verschleiß unterliegende Materialien
haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.
12.3. Bei Leistungserbringung durch mehrere Gewerke ist die Baustellenkoordination
Aufgabe des AG, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
12.4. Bei EDV-Online-Diensten ist mit systembedingten kurzzeitigen Nicht-Verfügbarkeiten
zu rechnen, dies führt zu keinen Ansprüchen des AG an den AN.
13. Gewährleistung:
13.1 Für offene Mängel, die bereits bei Übergabe, Übernahme oder
Inbetriebnahme der vertraglichen Leistung in die Augen fallen, findet
nach Maßgabe des § 928 ABGB keine Gewährleistung statt.
13.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe an bzw. mit Übernahme
durch den Auftraggeber bzw. im Falle deren Unterbleibens spätestens bei
Rechnungslegung; sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe
bzw. Übernahme der erbrachten Leistung diese in Verwendung nehmen,
so beginnt die Gewährleistungsfrist bereits ab diesem Zeitpunkt.
14. Schadenersatz:
14.1 Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an den
Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung
übernommen hat und für den verschuldeten Mangel.
14.2 Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung
oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen, nur wenn beides
unmöglich ist oder mit diesen für den Auftragnehmer mit einem
unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber
sofort Geldersatz verlangen.
14.3 Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf
Ersatz jeglichen weiteren Schadens einschließlich der Mangelfolgeschäden, sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden tritt an der Person ein oder der
Auftragnehmer hat grobes Verschulden oder Vorsatz zu vertreten.
14.4 Ansprüche des Auftraggebers aus der Produkthaftung bleiben unberührt.
15. Produkthaftung:
15.1 Die erbrachten Leistungen ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und
Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die auf Grund von
Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder
sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung insbesondere im
Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen von Geräten und Anlagen
oder auf Grund sonst gegebener Hinweise erwartet werden kann.
16. Erfüllungsort:
16.1 Erfüllungsort ist Wien als Sitz des Auftragnehmers.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Vertragsbestandteile unwirksam oder nichtig sein, bleibt der
Rest nichtsdestotrotz aufrecht.
18. Info Abspaltung
EBE Solutions GmbH ist eine Abspaltung mit Gesamtrechtsnachfolge (Übergang
von Pflichten und Rechten) für den Teilbetrieb „Telematik“ der EBE Elektrotechnik
GmbH (01/2008).
EBE Solutions GmbH
1220 Wien, Rautenweg 14
FB 3044203h, UID ATU 63897545 , Firmenbuchgericht Wien
